DATENSCHUTZERKLÄRUNG

Diese Erklärung beschreibt, wie die PERFECCTA Financial Services GmbH (im Folgenden auch „wir“ genannt) personenbezogene Daten verarbeitet. Adressaten dieser Erklärung sind:

    • Bestehende Kunden & Geschäftspartner - samt Organen, Mitarbeitern und Gesellschaftern
    • Ehemalige Kunden & Geschäftspartner - samt Organen, Mitarbeitern und Gesellschaftern
    • Interessenten - samt Organen, Mitarbeitern und Gesellschaftern
    • Künftige Kunden & Geschäftspartner- samt Organen, Mitarbeitern und Gesellschaftern
    • Kunden unserer Kunden (im Inkassoprozess: „Schuldner“) - samt Organen, Mitarbeitern und Gesellschaftern
    • Homepage-Besucher

Der Schutz personenbezogener Daten ist uns ein großes Anliegen. Wir verarbeiten Daten ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen.

    I. Name & Kontaktdaten des Verantwortlichen

Firma: PERFECCTA Financial Services GmbH
Adresse: Stubenbastei 2/302, 1010 Wien
Email: office@perfeccta.at

    II. Name & Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Name: Bernd Zulus, MBA
Adresse: c/o Stubenbastei 2/302, 1010 Wien
Email: office@perfeccta.at



    III. Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage(n)

Die Datenverarbeitung(en) von personenbezogenen Daten erfolgen zu folgenden Zwecken:

    • Forderungsmanagement (Durchführung von Inkassomaßnahmen)
    • Wahrung der berechtigten Interessen von Gläubigern
    • Rechtsverfolgung
    • Kundeninformation
    • Marketing/Öffentlichkeitsarbeit
    • Verrechnung
    • Buchhaltung

Die Datenverarbeitung(en) von personenbezogenen Daten stützen sich auf folgende Rechtsgrundlage(n):

    • Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO – Einwilligung
    • Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO – Erfüllung eines Vertrages/vorvertraglicher Pflichten
    • Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO – Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung
    • Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO – berechtigte Interessen

Sofern die Verarbeitung im Zusammenhang mit der Forderungsbetreibung aufgrund berechtigter Interessen von uns oder unserer Kunden (allenfalls auch von Dritten) erfolgt, ist festzuhalten, dass das Interesse, die offene Forderung einbringlich zu machen, als Folge einer Interessenabwägung im Sinne einer funktionierenden Rechts- und Wirtschaftsordnung, jedenfalls höher einzustufen ist als ein möglicherweise bestehendes Interesse, den genannten Datenverarbeitungen nicht unterworfen zu werden. Auch überwiegen weder Grundrechte noch Grundfreiheiten, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, das berechtigte Interesse von uns und unseres Kunden sowie allenfalls von Dritten.

Sofern die Verarbeitung im Zusammenhang mit Marketingmaßnahmen/Öffentlichkeitsarbeit aufgrund berechtigter Interessen von uns erfolgt, ist festzuhalten, dass das Interesse, Marketingmaßnahmen zu setzen/Öffentlichkeitsarbeit durchzuführen (zB Betreiben einer Homepage), als Folge einer Interessenabwägung im Sinne eines florierenden Wirtschaftslebens (Interesse der Geschäftsanbahnung + Interesse an der Intensivierung der Geschäftsbeziehung), jedenfalls höher einzustufen ist als Ihr möglicherweise bestehendes Interesse, den genannten Datenverarbeitungen nicht unterworfen zu werden. Auch überwiegen weder Grundrechte noch Grundfreiheiten, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, das berechtigte Interesse von uns und unseres Kunden sowie allenfalls von Dritten.





    IV. DATENKATEGORIEN und Datenherkunft

Folgende Kategorien von Daten werden von uns verarbeitet:

    • Persönliche Identifikationsdaten (Anrede, Vorname, Nachname, Anschrift, Geburtsdatum etc.)
    • Öffentliche Identifikationsdaten (ZMR-Daten, Firma, Firmenbuchdaten etc.)
    • Elektronische Identifikationsdaten
    • Kontaktdaten (Emailadresse, Telefonnummer, FAX etc.)
    • Vertragsdaten (Rechnungsnummer, Vertragsdatum etc.)
    • Rechnungsdaten/Forderungsdaten (Faktura, Valuta, Forderungsgrund etc.)
    • Exekutionsdaten/Gerichtsdaten
    • Informationen aus öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen
    • Ggf. Zahlungsinformationen
    • Wahrscheinlichkeitswerte zur internen Entscheidungsfindung
    • Fallhistorie

Wir führen KEIN Profiling durch!

Datenherkunft:

Die personenbezogenen Daten erhalten wir im Zuge der Fallübergabe durch unsere Kunden, von den Betroffenen direkt oder aufgrund eines Besuchs auf unserer Homepage. Sollten weitere Erhebungen nötig sein, beziehen wir Auftragsverarbeiter in die Fallbearbeitung ein oder nutzen die Dienste von gewerbereechtlich befugten Unternehmen, um die betreffenden Daten zu erheben.

    V. Empfänger/Kategorien von Empfängern

Personenbezogene Daten werden an folgende Empfänger bzw. Kategorien von Empfängern übermittelt:

    • Gläubiger/Auftraggeber
    • Auftragsverarbeiter/Kooperationspartner (Post, ZMR, Call Center)
    • Provider (Internet, Telefonie, Homepage)
    • Drittschuldner
    • Abtretungsempfänger
    • Gerichte
    • Rechtsanwälte
    • Steuerberater
    • Behörden
    • Schuldnervertreter
    • Dritte (sofern bevollmächtigt oder befugt)
    • Internationale Partner/Empfänger (Angemessenheitsbeschluß/geeignete Garantien/Standardklauseln etc. müssen vorliegen oder Übermittlung ist genehmigungsfrei)
    • Dienstleister in der automatischen Datenverarbeitung und EDV-Technik (soweit diese im Rahmen ihrer Gewerbeberechtigung zum Empfang berechtigt sind)
    • Werbe-Dienstleistungsunternehmen

Wir leiten keine Zahlungsverhaltensdaten an Auskunfteien oder Adressverlage weiter!


    VI. Dauer der Speicherung

Nach Zahlung der ausstehenden Forderung oder Beendigung des Inkassoverfahrens werden Daten im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gemäß § 132 BAO bzw. § 212 UGB 7 Jahre aufbewahrt, sofern dem nicht andere rechtliche Vorgaben entgegenstehen, die eine längere Aufbewahrungsdauer erfordern (zB Abwehr oder Durchsetzung von Rechtsansprüchen).
Grundsätzlich werden Daten für die Dauer des Vertragsverhältnisses/der Geschäftsbeziehung mit unseren Kunden/mit Kunden von Kunden und nach dessen Beendigung zumindest solange aufbewahrt, als gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen (siehe oben) oder Verjährungsfristen potentieller Rechtsansprüche noch nicht abgelaufen sind.
Daten von Interessenten werden solange gespeichert, solange ein mögliches Interesse an einer Zusammenarbeit besteht. Besteht ein solches nicht (zB durch eindeutige Willenserklärung), werden die Daten sofort gelöscht. Längstens behalten wir Interessentendaten (insbesondere Kontaktdaten von deren Mitarbeitern) für einen Zeitraum von 2 Jahren auf. Diese Ausführungen gelten sinngemäß für die Kontaktaufnahme via Website oder Email.

    VII. Rechte der betroffenen Person

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Vorausstezungen folgende Rechte nach Art. 15 bis 22 DSGVO zu:
    • Recht auf Auskunft
    • Recht auf Berichtigung
    • Recht auf Löschung
    • Recht auf Einschränkung
    • Recht auf Datenübertragbarkeit
    • Recht auf Widerspruch (sofern die Verarbeitung auf Art. 6 Abs 1 Buchstabe e oder f DSGVO beruht)
Einwilligungen können jederzeit gegenüber dem betreffenden Vertragspartner widerrufen werden.
    IX. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Gemäß Art. 77 DSGVO hat jeder Betroffene das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn er der Ansicht ist, dass die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Die Anschrift der für unser Unternehmen zuständigen Aufsichtsbehörde lautet:
Österreichische Datenschutzbehörde
Wickenburggasse 8
1080 Wien





Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fassung Februar 2022


1. Perfeccta Financial Services GmbH erbringt auf Kundenwunsch Dienstleistungen rund um den Druck und Versand von Kunden-Rechnungen, die elektronische Überwachung des Zahlungseingangs, die Zahlungszuordnung, die Erstellung von OP-Listen, den Versand von kundeninternen Mahnungen sowie das außergerichtliche Inkasso für unbestrittene und fällige Forderungen.

2. Der Kunde stimmt zu, dass Perfeccta Financial Services GmbH den Anspruch bei Nichteinbringlichkeit an einen Partner-Rechtsanwalt zur weiteren gerichtlichen Betreibung weitergibt. Der Kunde ist verpflichtet, den Anwalt zu unterstützen, und ihn mit den erforderlichen Informationen zu versorgen. Im gegenteiligen Fall sind dem Anwalt dessen Gebühren zu ersetzen. Bei der Betreibung ausländischer Forderungen werden allfällige Anwalts-, Gerichts- und Übersetzungskosten weiterverrechnet.

3. Perfeccta Financial Services GmbH ist berechtigt, die Übernahme oder die weitere Bearbeitung eines Auftrages abzulehnen.

4.1. Eingehende Gelder werden auf das Debitorenkonto des Kunden geleitet bzw. innerhalb von 2 Werktagen an den Kunden abgerechnet und überwiesen.

4.2. Perfeccta Financial Services GmbH betreibt grundsätzlich in der Reihenfolge Kosten und Auslagen, Kapital, Zinsen.

4.3. Alle Direktzahlungen, sonstige Forderungsminderungen, sowie Vereinbarungen mit dem Schuldner sind vom Kunden innerhalb von 5 Werktagen der Perfeccta Financial Services GmbH zu melden. Bei verspäteter Meldung haftet der Kunde für die nach Fristablauf entstandenen Inkassokosten. Weiters ist der Kunde verpflichtet, Direktzahlungen auf Verlangen der Perfeccta Financial Services GmbH an diese weiterzuleiten.

4.4. Perfeccta Financial Services GmbH haftet nicht für die Verjährung einzelner Forderungen.

5. Bei der außergerichtlichen Betreibung der Forderungen entstehen dem Kunden keine Kosten, sondern wird der Aufwand von Perfeccta Financial Services GmbH durch eingebrachte Kosten und nach Vereinbarung durch Verzugszinsen vom Schuldner gedeckt (Ausnahme Überwachungs- und Dubioseninkasso).

6. Dubisoseninkasso: Bei Aufträgen über bereits gerichtlich betriebene oder verjährte Forderungen, sowie bei Weiterbearbeitung der von der Perfeccta Financial Services GmbH als uneinbringlich berichteten und ausgebuchten Forderungen wird dem Kunden eine Erfolgsprovision iHv 20% von den zu Gunsten des Kunden eingehenden Geldern (auch Direktzahlungen) verrechnet.

7. Der Kunde ist verpflichtet, alles zu tun, um die der Perfeccta Financial Services GmbH gebührenden Vergütungen gemäß dem Bundesgesetzblatt Nr. 141/1996 in der jeweils gültigen Fassung vollständig einbringlich zu machen.

8. Vorsteuerabzugsberechtigten Kunden wird die Umsatzsteuer aus den eingebrachten Gebühren in Rechnung gestellt.

9. Der Perfeccta Financial Services GmbH steht bei außergerichtlicher und gerichtlicher Betreibung inländischer Forderungen ebenfalls ein Kostenersatz in Höhe der berechenbaren Verzugszinsen sowie Schuldnergebühren und sonstigen gesetzlich festgelegten Gebühren zu, wenn

9.1. die Forderung nicht zu Recht besteht.

9.2. der Kunde vom Schuldner direkt durch Geld-, Sach- oder sonstige Leistungen – auch nach einem Bearbeitungsstopp – entschädigt wird. Der Kunde wird Perfeccta Financial Services GmbH über derartige Leistungen des Schuldners unverzüglich informieren, sodass Perfeccta Financial Services GmbH eine Rechnung legen kann.

9.3. der Kunde ein anderes Inkassobüro oder einen sonstigen Dritten beauftragt.

9.4. der Kunde die Bearbeitung stoppt.

9.5. der Kunde keine weitere Weisung erteilt.

10. Perfeccta Financial Services GmbH wird den Zeitpunkt der Betreibungseinstellung im Einvernehmen mit dem Kunden festlegen. Damit ist die Leistungserbringung abgeschlossen.

11. Der Kunde erteilt sein Einverständnis, dass Perfeccta Financial Services GmbH nach eigenem Ermessen bei Erfolglosigkeit der Inkassoschritte einen Rechtsanwalt/Vertrauensanwalt mit der Erstellung und Versendung einer Anwaltsmahnung beauftragt. Diesfalls verpflichtet sich der Kunde, über erste Aufforderung eine Anwaltsvollmacht zu unterfertigen. Wird ein Vertrauensanwalt mit der Klagsführung beauftragt, so sind Barauslagen/Pauschalgebühren oder ggf. Kostenvorschüsse nach Vorschreibung innerhalb von 5 Werktagen zu erstatten.

12. Mit Erteilung des (Inkasso)Auftrages erklärt der Kunde ausdrücklich, ein überwiegendes, berechtigtes Interesse an der Verarbeitung und Übermittlung seiner Daten im Sinne der DSGVO zu haben und ist mit der Verarbeitung und Übermittlung durch Perfeccta Financial Services GmbH einverstanden. Der Kunde ist mit einer gesetzlich zulässigen Verarbeitung der Daten der Schuldner sowie der Inkassodaten (insb. Beginn, Ende, Höhe, Status der Verbindlichkeit etc.) seitens der Perfeccta Financial Services GmbH sowie bei Bedarf durch die CRIF GmbH einverstanden.

13. Der Kunde haftet für die Richtigkeit der übergebenen Forderung. Perfeccta Financial Services GmbH ist ermächtigt, nach eigenem Ermessen Zahlungsvereinbarungen mit dem Schuldner abzuschließen.

14. Perfeccta Financial Services GmbH haftet nur für die sorgfältige Auswahl der Auskunftsunternehmen, nicht aber für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Auskunft bzw. Folgeschäden.

15. Falls irgendeine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ungültig ist, ist sie durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt. Alle anderen Bestimmungen bleiben jedenfalls unberührt. Sondervereinbarungen und Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der Schriftform.

16. Es gilt österreichisches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist 1010 Wien, Österreich.